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Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer der staatlichen Schwulenverfolgung

gbs unterstützt Initiative zur Aufhebung der Unrechtsurteile der 1950er und 1960er Jahre

Schwule Männer wurden in Deutschland auch nach Ende des Nationalsozialismus weiter verfolgt, eingesperrt und um ihr Lebensglück betrogen. Grundlage war der von den Nationalsozialisten 1935 verschärfte § 175 RStGB, der bis 1969 unverändert in der Bundesrepublik Deutschland fortbestand. Die Giordano-Bruno-Stiftung unterstützt den Aufruf zu einer zügigen Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer der staatlichen Schwulenverfolgung.

Der § 175 StGB verstieß von vornherein gegen die Würde des Menschen nach Artikel 1 des Grundgesetzes, auch wenn dies der Gesetzgeber und selbst das Bundesverfassungsgericht lange nicht erkannt haben. Endgültig abgeschafft wurde § 175 StGB erst 1994. Schon in der Vergangenheit hat die Giordano-Bruno-Stiftung mehrfach auf dieses Thema hingewiesen, siehe u.a. /meldung/rehabilitierung-opfer-des-175-ist-ueberfaellig.

Erfreulicherweise haben die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie Justizminister Heiko Maas die Forderung in jüngster Zeit aufgegriffen. Wichtig ist nun, dass die Rehabilitierung rasch erfolgt, damit möglichst viele Opfer der verfassungswidrigen Anti-Schwulen-Politik die Aufhebung der damaligen Unrechtsurteile noch erleben (tragischerweise sind viele von ihnen ja bereits gestorben).

Lesen Sie hier den Aufruf der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS), des Lesben- und Schwulenverbands Deutschland (LSVD) und der Deutschen Aids-Hilfe, der von der Aidshilfe NRW, der BAG Schwulenberatung und der Giordano-Bruno-Stiftung als Erstunterzeichner unterstützt wird:
http://www.offene-rechnung.org/der-aufruf/