Prozess gegen Konkordatslehrstühle tritt in die entscheidende Phase
Verfassungswidrigkeit soll höchstrichterlich festgestellt werden
Die Klage, die die Philosophieprofessorin Ulla Wessels (Mitglied des gbs-Beirats) mit Unterstützung verschiedener säkularer Verbände gegen die Besetzung eines Konkordatslehrstuhles an der Uni Erlangen führt, tritt allmählich in ihre entscheidende Phase. Denn nun geht es um die Frage, ob das bisherige Berufungsverfahren grundsätzlich rechts- bzw. verfassungswidrig war.
Zur Erinnerung: Konkordatslehrstühle sind Lehrstühle außerhalb theologischer Fakultäten (beispielsweise in den Fächern Philosophie und Pädagogik), bei denen ein katholischer Bischof das Vetorecht bei der Ernennung hat, was zu einer Diskriminierung nicht-katholischer und vor allem religionskritischer Bewerber führt und somit auch die von der Verfassung garantierte Freiheit von Forschung und Lehre verletzt. Das Berufungsverfahren der Uni Erlangen war durch einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Ansbach vom 13. Dezember 2010 ausgesetzt (ein nicht unwichtiger Erfolg der Klägerin!) und nach Absage der letzten Bewerberin beendet worden, ohne dass die Stelle besetzt wurde.
Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte in dem erwähnten Beschluss die „grundsätzliche Rechtsfrage, ob Art. 3§ Abs. 5 des Konkordats mit höherrangigem Recht, insbesondere Verfassungsrecht vereinbar ist“, als offen angesehen. Es hatte ebenfalls darauf hingewiesen, dass für das Berufungsverfahren das Diskriminierungsverbot des Art. 33 GG zu beachten war. Nach der Absage der letztplatzierten Bewerberin wollte die Universität den Rechtsstreit für erledigt erklären lassen. Dem hat sich die Klägerin nicht angeschlossen, sondern die Klage auf eine sog. Fortsetzungsfeststellungsklage umgestellt, um die Frage der grundsätzlichen Rechtswidrigkeit des bisherigen Berufungsverfahrens klären zu lassen. Schließlich geht es bei dem Gerichtsverfahren in erster Linie um die Klärung der offenen Rechtsfrage, ob Konkordatslehrstühle vor dem Hintergrund der Verfassung und der europäischen Anti-Diskriminierungsvorschriften nicht abgeschafft werden müssten. Ausführlichere Dokumente (Schriftsätze und gerichtliche Entscheidungen) zum Verfahren finden sich auf der Website www.konkordatslehrstuhlklage.de in der Rubrik „Chronologie“.
Höchstrichterliche Entscheidung nötig
Begründet wurde der Antrag seitens der Klägerin u. a. mit der Wiederholungsgefahr bei ihrer erneuten, in Aussicht gestellten Bewerbung. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat aber erstaunlicherweise ein „berechtigtes Interesse der Klägerin an der Feststellung der Rechtswidrigkeit“ verneint. Dagegen ist nun Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt worden. Sollte dieses Gericht die Klage zulassen und für begründet halten, müsste es die Sache wohl nach Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Sollte es die Klage wegen Unzulässigkeit abweisen, so wäre damit der Rechtsweg erschöpft und die Klägerin könnte ihrerseits Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht oder bei einem europäischen Gericht erheben. Auf die eine oder andere Weise dürfte damit die Sache in nicht allzu ferner Zukunft vor dem Verfassungsgericht oder einem europäischen Gerichtshof verhandelt werden.
Spendenkampagne
Leider sind langwierige Prozesse teuer. Bisher sind schon etwa 20.000 Euro an Anwalts- und Gerichtskosten angefallen. Ein Großteil davon ist durch Spenden aus dem Förderkreis der Giordano-Bruno-Stiftung zusammengekommen. Allen Spendern gilt dafür ein herzliches Dankeschön. Bedauerlicherweise sind die Geldmittel, die bisher aufgebracht wurden, nun weitgehend erschöpft. Da jedoch gerade die Fortsetzung des Rechtsstreites vor den Obergerichten nicht unerhebliche Kosten verursachen dürfte (neben Anwalts- und Gerichtskosten kommen wohl auch noch Kosten für ein oder mehrere Gutachten renommierter Verfassungsrechtler hinzu) bittet die Giordano-Bruno-Stiftung, die neben anderen freigeistigen Organisationen zu den Unterstützern des Verfahrens zählt, ihre Freunde und Förderer abermals um Spenden auf das Konto der gbs mit dem Verwendungszweck „Konkordatslehrstuhlklage“ (oder einfach „Konkordatsklage“): Konto-Nr: 2 222 222, BLZ: 560 517 90, Kreissparkasse Rhein-Hunsrück (IBAN: DE40 5605 1790 0002 2222 22, BIC: MALADE51SIM). Onlinespenden (bitte auch hier ggf. Verwendungszweck angeben!) sind ebenfalls möglich über:
https://www.spendenportal.de/formulare/spendenformular.php?projekt_id=13306
Die Spenden zur Weiterführung des Verfahrens sind – wie alle Spenden an die Giordano-Bruno-Stiftung – steuerbegünstigt. Bis zu einem Betrag von 200 Euro reicht den Finanzämtern dafür in der Regel der Überweisungsbeleg oder Kontoauszug. Wer ganz sicher gehen will, kann zusätzlich die „Zuwendungsbescheinigung für Spenden unter 200“ ausdrucken, die unter www.giordano-bruno-stiftung.de/aufbau/foerderkreis heruntergeladen werden kann. Für höhere Spenden stellt Ihnen die gbs automatisch eine Spendenbescheinigung aus, die Sie mit der Post Anfang des nächsten Jahres erhalten werden.