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Bundestag will Kinderrechte beschneiden

Ein Kommentar von Michael Schmidt-Salomon

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Jacques Tilly / www.giordano-bruno-stiftung.de

Der Deutsche Bundestag hat mit breiter Mehrheit dem fraktionsübergreifenden Antrag zur "Rechtlichen Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen" zugestimmt. "Ein Armutszeugnis für den säkularen Rechtsstaat", meint gbs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon in seinem Kommentar.

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Es war leider nicht anders zu erwarten: Die Bundestagsabgeordneten haben mehrheitlich einem von CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Antrag zugestimmt, mit dem die Bundesregierung beauftragt wird, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die die religiös motivierte Vorhautbeschneidung minderjähriger Jungen in Deutschland erlaubt. Die dringenden Appelle deutscher und internationaler Kinder- und Jugendärzte, die in Bezug auf die rituelle Vorhautbeschneidung von einem „erheblichen Trauma“ sprechen (siehe u.a. den Bericht der „Frankfurter Rundschau“ und die Pressemitteilung des Verbands der deutschen Kinder- und Jugendärzte) verhallten ebenso ungehört im Raum wie die glasklaren Argumentationen zahlreicher Juristen, die die rituelle Vorhautbeschneidung als illegitime Körperverletzung und Verstoß gegen die Selbstbestimmungsrechte der betroffenen Jungen auswiesen (siehe hierzu u.a. das Urteil des Kölner Landgerichts, das die Debatte auslöste, den Grundsatzartikel zur fraglichen Rechtmäßigkeit der Knabenbeschneidung von Prof. Dr. Holm Putzke sowie den Kurzkommentar von Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf).

Vor allem das Eiltempo, in dem die parlamentarische Entscheidungsfindung vonstattenging – die sich im Urlaub befindlichen Parlamentarier hatten keine Zeit, sich mit der Thematik auch nur halbwegs angemessen auseinanderzusetzen - , belegt, dass es in dieser Frage zu keinem Zeitpunkt darum ging, durch eine gründliche Abwägung von Argumenten zu einer sachgerechten Lösung zu kommen. Worum es tatsächlich ging, hat Jacques Tilly in seiner Karikatur zum heutigen Bundestagsbeschluss wunderbar zum Ausdruck gebracht: Die heutige "Vorhautresolution" des Deutschen Bundestags ist ein demokratieunwürdiger Kniefall vor konservativen Religionslobbyisten und ein Armutszeugnis für den säkularen Rechtsstaat, der sich offenkundig scheut, seine Rechtsnormen gegen die Propagandisten archaischer Riten durchzusetzen.

Die deutschen Parlamentarier hätten heute die Chance gehabt, die Rechte der Kinder zu stärken. Sie hätten die Artikel 19,1 und 24,3 der UN-Kinderrechtskonvention ins Feld führen können, die Kinder vor elterlicher Gewalt und brutalen rituellen Bräuchen schützen sollen. Sie hätten klarstellen können, dass säkulare Rechtsnormen für alle gelten müssen – auch für Religionsgemeinschaften. Sie hätten nicht zuletzt auch die Gelegenheit gehabt, die Forderungen progressiver Juden und Muslime zu unterstützen, die die archaischen Riten ihrer Vorväter längst überwunden haben und deren ethische Rückständigkeit in aller gebotenen Deutlichkeit kritisieren (siehe u.a. die Website der "Jews against Circumcision").

Leider hat der Deutsche Bundestag diese einmalige Chance verspielt. Er hat dafür votiert, Kinderrechte zugunsten archaischer Riten zu beschneiden, hat die modernen Werte des säkularen Rechtsstaats überholten religiösen Bräuchen untergeordnet, hat die so wichtigen Initiativen liberaler Juden und Muslime geschwächt und sich zum Büttel all derer gemacht, die ihre Glaubensdogmen partout nicht überdenken wollen, selbst wenn Kinder die Leidtragenden sind.

Noch ist nichts entschieden!

Doch noch ist das letzte Wort in dieser Angelegenheit nicht gesprochen. Denn der Erschließungsantrag des Deutschen Bundestags hat im Grunde nur symbolischen Charakter, entscheidend ist, wie nun das Bundesjustizministerium mit der Resolution des Deutschen Bundestags verfährt. Und dies ist beileibe keine leichte Aufgabe! Denn wie auch soll es dem Ministerium gelingen, „unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist“?

Bei genauerer Betrachtung ist diese Forderung der Bundestagsresolution ein Widerspruch in sich. Denn nachweislich dient die rituelle Vorhautbeschneidung eben nicht dem Kindeswohl, sie garantiert eben nicht die körperliche Unversehrtheit des Kindes. Und sie ist notwendigerweise mit Schmerzen verbunden, die zum einen gravierend (wer die Vorhautbeschneidung mit einer Impfung oder mit dem Stechen eines Ohrrings vergleicht, hat keine Ahnung oder lügt!) und zum anderen aus der Perspektive der säkularen Rechtsordnung bei Fehlen einer medizinischen Indikation völlig unnötig sind.

Zur Religionsfreiheit der Eltern wiederum ist zu sagen, dass sie durch ein Verbot der Vorhautbeschneidung überhaupt nicht tangiert würde, erstreckt sich deren Religionsfreiheit doch bloß auf sie selber, nicht aber auf ihre Kinder! Und bei der Abwägung des Erziehungsrechts der Eltern gegenüber dem Selbstbestimmungsrecht der Kinder hat die von Deutschland unterzeichnete UN-Kinderrechtskonvention nun einmal klare Prioritäten gesetzt: Sie schützt die Rechte der Schwächeren! Wer meint, dass Kinder unter der totalen Verfügungsgewalt ihrer Erzeuger oder Betreuer stehen, hat nicht einmal im Ansatz begriffen, was Kinderrechte bedeuten. Es sollte klar sein: Die körperliche Unversehrtheit des Kindes ist ein Rechtsgut, das deutlich über der Erziehungsgewalt (sic!) der Eltern steht.

Halten wir fest: Zwar hat der Deutsche Bundestag mit seinem heutigen Votum hinlänglich gezeigt, wo er sich selbst in Sachen „Kinderrechte“ verortet, doch noch ist nichts entschieden. Dass die Bundestagsfraktion der Grünen im letzten Moment davon absah, den Erschließungsantrag zur „Rechtlichen Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen“ mit den anderen Fraktionen in den Bundestag einzubringen, mag als kleiner Hoffnungsschimmer gelten, dass die öffentliche Debatte etwas bewirken kann. Zudem sollte nicht vergessen werden, dass Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger, die vor der schwierigen Aufgabe steht, eine gesetzliche Regelung für die in sich widersprüchliche Forderung des Parlaments zu finden, gegenüber bürgerrechtlich-humanistischen Forderungen aufgeschlossener ist als die meisten anderen Vertreter der politischen Klasse. Ihr politischer Handlungsspielraum ist zweifellos begrenzt, aber wenn sich die Verteidiger der Kinderrechte in den nächsten Wochen deutlicher artikulieren würden, könnte sie sich vielleicht davon überzeugen lassen, dass es für einen modernen Rechtsstaat zwingend erforderlich ist, jene Position zu vertreten, die im Bundestag heute sträflichst unterging, nämlich: dass Religionsfreiheit niemals bedeuten kann, Kindern ungestraft Schmerzen zufügen zu dürfen.

Nachtrag 1 (20.7.2012):
Kurzkommentar von Michael Schmidt-Salomon, nachdem den Verteidigern der Kinderrechte "antisemitische Tendenzen" vorgeworfen wurden: "Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte ist es in der Tat sehr unglücklich, dass die Beschneidungsdebatte ausgerechnet hierzulande entflammt ist. (Das damit verbundene Unbehagen können wir sehr gut nachvollziehen!) Die gbs hielt sich daher am Anfang der Debatte sehr zurück und schaltete sich erst ein, als sichtbar wurde, dass die stringenten Argumente, die Strafrechtler vorgelegt haben, in der Politik kaum berücksichtigt wurden. Wir meinen: Im Rahmen der säkularen Rechtsordnung müsste eine Beschneidung abhängig gemacht werden von der ausdrücklichen Einwilligung des Betroffenen (es gibt verschiedene Vorschläge, ab welchem Alter er als einwilligungsbefähigt betrachtet werden kann). Politisch wird eine solche Lösung aber kaum durchsetzbar sein. Wir rechnen deshalb damit, dass das Justizministerium bis zum Herbst einen Kompromissvorschlag erarbeiten wird, möglicherweise im Sinne der Regelungen, die in Schweden eingeführt wurden. Dies wird zwar weder die Kinderrechtler noch die Religionsvertreter sonderlich befriedigen, aber besser als die gegenwärtige, undurchsichtige Rechtslage wäre es allemal..."

Nachtrag 2 (20.7.2012):
Jacques Tilly hat seine Karikatur im Nachhinein überarbeitet und die ursprünglichen Messer durch Scheren ersetzt, um falsche Interpretationen der Zeichnung auszuschließen. Er selbst erklärte dazu: „Mit der Karikatur wollte ich die unterwürfige Haltung des Parlaments in Religionsfragen kritisieren, für die die Resolution vom letzten Freitag nur ein Beispiel unter vielen ist. In der Eile habe ich aber leider, wie ich im Nachhinein feststellen musste, den Vertretern des Judentums und des Islam die falschen Werkzeuge in die Hand gegeben. Ignoriert man den Gesamtkontext des Bildes, könnte das Bild des orthodoxen Rabbis mit dem Messer in der Hand tatsächlich antisemitisch interpretiert werden, obwohl das von mir selbstverständlich zu keinem Zeitpunkt intendiert war. Antisemitismus ist eine schwerwiegende Hirnerkrankung, der man in aller Entschiedenheit entgegenwirken muss. Die neue Version vermeidet die Gefahr einer Fehlinterpretation und bringt, wie ich finde, die eigentliche Aussage der Karikatur besser und charmanter zum Ausdruck.“

Nachtrag 3 (22.7.2012):
Die FAZ hat auf ihrer Website einen Offenen Brief veröffentlicht, der von mittlerweile über 400 Wissenschaftlern (darunter vor allem Mediziner und Juristen) unterzeichnet wurde. gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon gehörte zu den Erstunterzeichnern: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/offener-brief-zur-beschneidung...

Nachtrag 4 (23.7.2012):
Kurzkommentar von Michael Schmidt-Salomon nach der Diskussion mit jüdischen und amerikanischen Männern, die als Säuglinge beschnitten wurden: "Es ist absolut verständlich, dass Männer, die bereits als Säuglinge beschnitten wurden, die Folgen dieses Eingriffs unterschätzen, da sie sich an die damals erlittenen Schmerzen nicht mehr bewusst erinnern können. Neuere empirische Studien zeigen jedoch, dass die Beschneidung beim Säugling immense Schmerzen verursacht (ihr Schmerzempfinden ist stärker ausgeprägt als bei Erwachsenen) und dass diese Schmerzen traumatisierend wirken (noch sechs Monate nach der Beschneidung zeigen beschnittene Säuglinge im Vergleich zur Kontrollgruppe höhere Pulsraten und einen erhöhten Cortisolspiegel). Man kann es den Eltern, die ihre Kinder im Säuglingsalter beschneiden ließen, ganz bestimmt nicht vorwerfen, dass sie dies taten. Sie wollten zweifellos nur das Beste für ihr Kind. (Kein Kinderrechtler unterstellt, dass sie "schlechte Eltern" sind!) Das heißt aber nicht, dass wir die Ergebnisse der empirischen Forschung ignorieren dürften. Die Vorhautbeschneidung ist eben keine Bagatelle, sondern sehr wohl vergleichbar mit der Schamlippenbeschneidung (nicht der Klitorisverstümmelung, die einen noch schlimmeren Eingriff darstellt). Will man das eine vermeiden, kann man das andere nicht erlauben..."

Copyright-Hinweis:
Die Karikatur kann frei verwendet werden, sofern sie nicht verändert wird. Jacques Tilly und die gbs behalten sich jedoch das Recht vor, all jenen die Publikationsrechte zu entziehen, die in gravierender Weise gegen die Prinzipien des Humanismus verstoßen. Vertretern diskriminierender Ideologien (Rassisten, Ethnozentristen, Antisemiten etc.) ist die Nutzung der Zeichnung untersagt.